Bundesfinanzministerium bestätigt Einspruch per einfacher E-Mail
Trotz des gegenteiligen Urteils eines Finanzgerichts hält das Bundesfinanzministerium den Einspruch mit einer einfachen E-Mail weiter für zulässig. In der Antwort auf die Anfrage eines Bundestagsabgeordneten bestätigt das Bundesfinanzministerium, dass…