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Virtuelle Währung als privates Geld anerkannt

Auf Spekulationsgewinne mit der virtuellen Währung „Bitcoin“ fällt keine Abgeltungsteuer an. Auch in anderer Hinsicht hat sich das Bundesfinanzministerium zu der virtuellen Währung geäußert.
Aufgefallen ist die virtuelle Währung „Bitcoin“ bisher hauptsächlich wegen der teilweise stark schwankenden Wechselkurse. Auch wenn der Nutzerkreis bisher eher überschaubar ist, hat inzwischen auch die Finanzverwaltung von den Bitcoins Notiz genommen. Auf eine Anfrage aus dem Bundestag hat das Bundesfinanzministerium erklärt, die virtuelle Währung sei steuerlich als „Rechnungseinheit“ anerkannt und damit quasi eine Art „privates Geld“. In erster Linie bedeutet das, dass auch beim Handel mit Bitcoins Umsatzsteuer anfällt. Besser ist die Lage für Spekulanten, denn Spekulationsgewinne aus dem An- und Verkauf von Bitcoins sind nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei. Im Gegensatz zu Aktien- und Zinserträgen fällt keine Abgeltungssteuer an.