Rückstellungen für Altersteilzeit sind nicht zulässig
3. August 2018
Rückstellungen für Altersteilzeit sind nicht zulässig
Ein Unternehmen darf keine Rückstellung für den tarifvertraglichen Anspruch auf Nachteilsausgleich zu den laufenden Altersteilzeitverträgen bilden. Wenn der Tarifvertrag die Zahlung eines Nachteilsausgleichs für die zu erwartende Rentenkürzung bei Altersteilzeit…