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Kursverlust bei Fremdwährungsdarlehen für vermietete ImmobilieKursverlust bei Fremdwährungsdarlehen für vermietete Immobilie Einkommensteuer - Immobilien
3. Februar 2020

Kursverlust bei Fremdwährungsdarlehen für vermietete ImmobilieKursverlust bei Fremdwährungsdarlehen für vermietete Immobilie

Nach der Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens sind Schuldzinsen, die auf die Abdeckung eines Kursverlusts entfallen, nicht als Werbungskosten abziehbar. Fällt das Folgedarlehen nach der Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens, das zur Anschaffung einer…