Rückzahlung von irrtümlich an Gesellschafter-Geschäftsführer gezahltem Lohn
Die Rückzahlung von irrtümlich an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahltem Lohn wirkt sich nicht rückwirkend aus, sondern erst im Zeitpunkt der Rückzahlung. Auch für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gilt, dass irrtümlich gezahlter Lohn erst…