Weil die Finanzämter die Datenübermittlung von Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen abwarten müssen, werden Steuererklärungen für 2017 nicht vor März 2018 bearbeitet.
Anfang März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2017. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis zum 28. Februar 2018 Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen. Die Steuererklärung schon Anfang Januar einzureichen hat also nur den Vorteil, dass die Erklärung als eine der ersten bearbeitet wird, sobald beim Finanzamt im März alle Daten vorliegen.