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Sachbezugswerte für 2023

Mitte Dezember muss der Bundesrat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2023 beschließen. Dabei werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreise vom Juni 2021 bis Juni 2022 angepasst, und entsprechend groß fällt die Anpassung aus. Für Mahlzeiten beträgt der Anstieg 6,7 %, bei Unterkünften sogar stolze 10,0 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2022 voraussichtlich bundeseinheitlich

  • für eine freie Unterkunft monatlich 265 Euro (2022: 241 Euro) oder täglich 8,83 Euro;
  • für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 9,60 Euro (2022: 9,00 Euro), davon entfallen 2,00 Euro auf ein Frühstück und je 3,80 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 288 Euro (bisher 270 Euro; Frühstück 60 statt 56 Euro, Mittag- und Abendessen 114 statt 107 Euro).