Die Bundesregierung beabsichtigt, zum 1. Januar 2006 das Mindeststammkapital für eine GmbH von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabzusetzen.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung können möglicherweise schon ab dem 1. Januar 2006 mit wesentlich geringerem Finanzaufwand gegründet werden. Ein Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) sieht vor, dass das Mindeststammkapital einer GmbH zukünftig 10.000 Euro beträgt statt bisher 25.000 Euro. Zukünftig muss eine GmbH dann aber auch in ihren Geschäftsbriefen auf die Höhe des gezeichneten Stammkapitals hinweisen.
Der Entwurf liegt jetzt den Ländern und Verbänden vor. Es ist daher noch nicht abzusehen, welche Änderungen der Entwurf nach den Stellungnahmen noch erfährt. Auch ist noch nicht klar, wie es nach dem möglichen Regierungswechsel im Herbst mit dem Entwurf weitergeht. Das Gesetz ist aber nicht zuletzt eine Reaktion auf die inzwischen sehr zahlreichen Limited-Gründungen in Deutschland – inzwischen wird jede dritte Kapitalgesellschaft in Deutschland als englische Limited gegründet. Daher dürfte das Gesetz auch unter einer schwarz-gelben Regierungskoalition mehr oder weniger unverändert beschlossen werden.