Der gesetzlich festgeschriebene Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen liegt weit über dem derzeitigen Zinsniveau, wird aber von den Finanzgerichten weiter als zulässig angesehen.
Je länger die Niedrigzinsphase andauert, desto mehr häufen sich die Klagen gegen den in der Abgabenordnung festgelegten Zinssatz von 6 % auf Steuererstattungen und -nachzahlungen. Im neuesten Urteil zu der Frage hält das Finanzgericht München den Zinssatz zumindest bis einschließlich 2013 weiterhin für verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber sei verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, den Zinssatz an die Entwicklung des Kapitalmarkts anzupassen. Gegen das Urteil hat der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, der sich damit wieder einmal mit dem Thema auseinandersetzen muss.