Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
Derzeit arbeitet die Große Koalition an zwei Gesetzentwürfen, die erhebliche Änderungen im Steuerrecht bereits ab 2006 vorsehen. Darunter sind sowohl belastende als auch entlastende Maßnahmen. Besonders über die entlastenden Maßnahmen gibt es jedoch noch Diskussionen in der Koalition, sodass gegenüber dem Kabinetssbeschluss noch Änderungen an den hier vorgestellten Punkten möglich sind.
- Firmenwagen: Der Finanzminister will die Anwendung der 1 %-Regelung auf das notwendige Betriebsvermögen beschränken. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die ihren Firmenwagen bisher überwiegend selbst genutzt haben (Anteil der Privatnutzung zwischen 50 und 90 %) können also nicht mehr steuergünstig das Fahrzeug als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln und die Privatnutzung mit der 1 %-Regelung besteuern. Bis jetzt ist jedoch weder klar, wie die Privatnutzung in diesen Fällen zu erfassen ist, noch wie der Nachweis für eine überwiegend betriebliche Nutzung auch ohne Fahrtenbuch erbracht werden kann. Da die Nachweispflicht jedoch bei Ihnen liegt, ist ein Fahrtenbuch bis auf weiteres im Zweifel die einzig sichere Möglichkeit. Wenn das für Sie zuviel Aufwand ist, sollten Sie zumindest schlüssige Notizen über Kilometerstände und Privat- oder Geschäftsfahrten führen. Diese Änderung betrifft jedoch nicht die Dienstwagen von Arbeitnehmern, also auch nicht GmbH-Geschäftsführer, die ebenfalls Arbeitnehmerstatus besitzen. Hier gilt unabhängig vom Umfang der Privatnutzung weiterhin die 1 %-Regelung.
- Einnahmen-Überschussrechnung: Künftig können Anschaffungskosten für Wertpapiere, vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte sowie Grundstücke nicht mehr sofort, sondern erst im Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Entnahme berücksichtigt werden. Damit entfällt ein interessantes Steuersparmodell für Kapitalanleger.
- Gebäudereinigung: Die bereits für Bauleistungen gültige Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird ab dem 1. Juli 2007 erweitert. Unternehmer, die Gebäude reinigen lassen, schulden dem Fiskus dann die Umsatzsteuer für die empfangene Leistung. Bisher obliegt dies dem Gebäudereiniger.
- Degressive AfA: Als wachstumsfördernde Maßnahme soll die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Jahren 2006 und 2007 von 20 % auf 30 % angehoben werden und maximal das Dreifache der linearen AfA betragen. Da für 2008 ohnehin eine umfassende Unternehmenssteuerreform geplant ist, dürfte die degressive AfA dann zur Gegenfinanzierung wieder abgesenkt werden. Damit Sie die höhere degressive AfA in Anspruch nehmen können, muss die Lieferung des Wirtschaftsguts 2006 erfolgen, auch wenn Sie schon 2005 bestellt haben.
- Ist-Besteuerung: In den neuen Bundesländern soll die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Ist-Besteuerung bis Ende 2009 gelten, in den alten Bundesländern wird die Umsatzgrenze ab dem 1. Juli 2006 auf 250.000 Euro verdoppelt.
- Kinderbetreuung: Geplant ist, dass Familien beruflich veranlasste Kinderbetreuungskosten zukünftig besser steuerlich berücksichtigen können. Zwei Drittel der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr und Kind, sollen Doppelverdienerhaushalte und Alleinerziehende als Werbungskosten absetzen können. Dies gilt für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren. Ist nur ein Elternteil erwerbstätig, gilt dieselbe Regel, jedoch nur für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2006.
- Handwerkerrechnungen: Zur Eindämmung von Schwarzarbeit dürfen Privathaushalte zukünftig Handwerkerrechnungen für Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen dem Finanzamt vorlegen. Sie erhalten dann 20 % der Arbeitskosten bis zu einer Rechnungshöhe von 3.000 Euro (maximal also 600 Euro) als direkte Steuererstattung. Dazu müssen dem Finanzamt aber die Rechnung und ein Zahlungsnachweis vorgelegt werden. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2006 und zusätzlich zu den bereits geförderten haushaltsnahen Dienstleistungen.
- Glücksspiel: Umsätze aus Glücksspielen werden derzeit nicht mit Umsatzsteuer belastet. Diese Situation ist die Folge einer EuGH-Entscheidung, in der die unterschiedliche Behandlung von öffentlichen Spielbanken und gewerblichen Glücksspielanbietern für unzulässig erklärt worden ist. Zukünftig werden öffentliche Spielbanken ebenso steuerpflichtig wie Umsätze mit Spielen und Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
- Bewertungseinheiten: Unternehmen schließen Sicherungsgeschäfte gegen Kursrisiken ab. In der Handelsbilanz werden die Chancen und Risiken aus den Grund- und Sicherungsgeschäften kompensatorisch in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Auch für die Steuerbilanz gilt nun die Verpflichtung zur Bildung von Bewertungseinheiten.
- Beleghandel: Wegen des schwunghaften Beleghandels soll zukünftig der Verkauf von Tankbelegen als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden.