Verhinderung von Gestaltungsmöglichkeiten und deutliche Vereinfachung für die Kapitalanleger sind die wesentlichen Ziele bei der Reform der Investmentbesteuerung.
Im Dezember hat das Bundesfinanzministerium den ersten Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen insbesondere EU-rechtliche Risiken bei der Investmentbesteuerung ausgeräumt, einzelne Steuersparmodelle (insbesondere die Umgehung der Dividendenbesteuerung) verhindert und die Gestaltungsanfälligkeit reduziert werden. In erster Linie sieht der Gesetzentwurf daher vor, ein neues Besteuerungssystem für PublikumsInvestmentfonds einzuführen, das wesentlich einfacher und leichter administrierbar ist. Während Anleger bisher bis zu 33 verschiedene Besteuerungsgrundlagen berücksichtigen müssen, reichen künftig 4 Kennzahlen aus. Das bisherige, semitransparente Besteuerungssystem wird nur noch für Spezial-Investmentfonds fortgeführt, in die grundsätzlich nur institutionelle Anleger investieren dürfen.