Wie jedes Jahr werden die Finanzämter über die Weihnachtszeit von Vollstreckungsmaßnahmen, Betriebsprüfungen und anderen belastenden Maßnahmen absehen.
Wie in den vergangenen Jahren nehmen die Finanzämter auch dieses Weihnachten wieder Rücksicht auf die Steuerzahler. Die genauen Regelungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesländern, aber zumindest in den letzten zehn Tagen des Jahres sind die Finanzämter angewiesen, von allen Maßnahmen abzusehen, die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können. Insbesondere werden die Finanzämter in dieser Zeit keine Außenprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen.