Wer sich gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer wehren will, muss sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden.
Im letzten Jahr hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jedem Bürger eine Steueridentifikationsnummer zugewiesen. Diese Kennzeichnung war schon vor ihrer Ausgabe umstritten, doch erst seit der Zuteilung besteht die Möglichkeit, deren Rechtmäßigkeit juristisch anzugreifen. So liegen beispielsweise allein beim Finanzgericht Köln mehr als 100 Feststellungsklagen gegen das BZSt wegen der Erteilung der Identifikationsnummer vor.
Bis die Frage der Verfassungsmäßigkeit endgültig geklärt ist, wird noch einige Zeit vergehen. Wer sich derweil selbst gegen die Identifikationsnummer wehren will, muss Einspruch gegen deren Erteilung beim BZSt einlegen oder Klage gegen das BZSt erheben. Einsprüche beim Finanzamt werden automatisch an das BZSt weitergeleitet. Außerdem weist die Oberfinanzdirektion Münster darauf hin, dass ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid allein wegen der möglicherweise verfassungswidrigen Verwendung der Identifikationsnummer unzulässig ist, weil die Nennung der Identifikationsnummer im Steuerbescheid keine Regelung darstellt.