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Änderung der Abwrackprämie

Neben der jüngst vereinbarten Verlängerung der Abwrackprämie sind noch zwei weitere Änderungen im Gespräch.

Mit Inkrafttreten des Konjunkturpakets II ist auch die Auszahlung der als „Umweltprämie“ titulierten Abwrackprämie angelaufen. Das für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat jedoch auch bereits Anträge abgewiesen. In den meisten Fällen fehlte der Verschrottungsnachweis. Die Behörde fragt aber vor einem negativen Entscheid von sich aus bei den Antragstellern nach, sodass in der Regel kein neuer Antrag gestellt werden muss.

Unterdessen zeichnen sich zwei Änderungen der Vorschrift ab. Zum einen sollen die Käufer eines Fahrzeugs mit langer Lieferzeit ab dem 30. März 2009 die Möglichkeit erhalten, sich die Prämie schon jetzt zu reservieren. Die staatliche Förderung reicht für rund 600.000 Fahrzeuge, wovon bis zum 10. März für etwa ein Drittel bereits ein Antrag vorlag. Der Bundesrat will außerdem eine Vorschrift einführen, um den Missbrauch der Prämie zu vermeiden: Nur wenn die alte Zulassungsbescheinigung deutlich entwertet ist, soll die Prämie noch gewährt werden.