Der geldwerte Vorteil aus Job-Tickets, die länger als einen Monat gültig sind, fließt unter bestimmten Voraussetzungen monatlich zu, womit die Sachbezugsfreigrenze zur Anwendung kommen kann.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur steuerlichen Behandlung von Job-Tickets Stellung genommen. Insbesondere geht es dabei um den Zuflusszeitpunkt von Job-Tickets mit längerer Geltungsdauer, was für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro pro Monat von Bedeutung ist. Demnach ist die Freigrenze unter anderem anwendbar, wenn monatlich Tickets (Monatsmarken) ausgehändigt werden oder Tickets, die für einen längeren Zeitraum gelten, jeden Monat aktiviert bzw. freigeschaltet werden. Ein monatlicher Zufluss liegt auch vor, wenn die Tarifbestimmungen für ein Job-Ticket vorsehen, dass die jeweilige monatliche Fahrberechtigung durch die rechtzeitige monatliche Zahlung erworben wird, selbst wenn das Ticket für einen längeren Zeitpunkt ausgestellt ist.