Zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats vor, in der dieser mehrere Änderungen fordert.
Der Bundesrat hat im Januar seine Stellungnahme zum Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ abgegeben. Darin fordern die Länder in insgesamt 13 Punkten Änderungen am Gesetzentwurf. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass Belege (Spendenquittungen, Handwerkerrechnungen etc.) nicht mehr einzureichen, sondern nur noch aufzubewahren sind. Hier fordert der Bundesrat eine Verlängerung der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist von einem auf zwei Jahre, was bereits den Bund der Steuerzahler auf den Plan gerufen hat. Der kritisiert die Verlängerung, weil das Gesetz ursprünglich darauf abzielte, das Steuerverfahren zu vereinfachen. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist stehe dem aber entgegen, weil es damit für die Steuerzahler immer schwieriger werden würde, zu beurteilen, wann welche Unterlagen entsorgt werden können.