Die Finanzgerichte entscheiden weiter uneinheitlich über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags.
Es ist noch nicht lange her, dass das Niedersächsische Finanzgericht dem Bundesverfassungsgericht die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags vorgelegt hat. Wie umstritten das Thema ist, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Münster aus dem Dezember. Dieses Finanzgericht kann sich nämlich den Zweifeln der Finanzrichter aus Niedersachsen nicht anschließen und hält den Soli rundweg für verfassungsgemäß. Bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, wird sich also an den gegensätzlichen Ansichten zur Verfassungsmäßigkeit des Solis nicht viel ändern.