Angemessene Gebühren für eine verbindliche Auskunft sind nach Meinung des Finanzgerichts Baden-Württemberg zulässig und verstoßen nicht gegen die Verfassung.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist der Ansicht, dass die Gebühren, die die Finanzämter für eine verbindliche Auskunft verlangen, nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen. Damit ist eine Klage gescheitert, die die Gebühren als treuwidrig bezeichnete – erst das komplizierte Steuerrecht macht die Anfragen beim Finanzamt überhaupt notwendig; der Staat dürfe deswegen nicht die Rechtssicherheit von einer Gebühr abhängig machen, meinte der Kläger. Ob weitere Finanzgerichte noch anders entscheiden, bleibt abzuwarten