Immer mehr IT-Experten, darunter auch Autodidakten, werden vom Bundesfinanzhof als Freiberufler mit ingenieurähnlichem Beruf anerkannt.
Immer wieder muss der Bundesfinanzhof entscheiden, ob EDV-Spezialisten nun einen ingenieurähnlichen freien Beruf ausüben oder lediglich eine gewerbliche Tätigkeit, die der Gewerbesteuer unterliegen würde. Die Richter entscheiden dabei immer häufiger zugunsten der IT-Fachkräfte. Vor allem Autodidakten haben mittlerweile ebenfalls eine Chance auf den Status als Freiberufler. Einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf üben nach den neuesten Entscheidungen unter anderem aus
- ein als Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur für technische Informatik, und
- ein Autodidakt, der über die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Diplom-Informatikers verfügt und Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichtet und betreut, oder der als Leiter von IT-Projekten arbeitet.