Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz gegen Gewinnverlagerungen vorgelegt, mit dem der internationale Informationsaustausch über Verrechnungspreise und andere grenzüberschreitende Sachverhalte gestärkt werden soll.
Mit dem Entwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ setzt die Bundesregierung internationale Zusagen und Verpflichtungen aus dem BEPS-Projekt der OECD und G20 und aus Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Im Juli hat die Regierung den Entwurf beschlossen, der insbesondere Regelungen zu Tax Rulings und dem Country-by-Country-Reporting enthält. Damit soll der Informationsaustausch und die Kooperation der Steuerverwaltungen in der EU gestärkt werden, beispielsweise wenn es um grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen in Verrechnungspreisfragen (sog. Tax Rulings) geht.